Ruprecht Polenz

Polenz weist auf Ausschreibung des fünften Deutsch-Französischen Parlamentspreises hin

Der Deutsche Bundestag und die Assemblée nationale verleihen alle zwei Jahre für wissenschaftliche Arbeiten, die zu einer besseren gegenseitigen Kenntnis der beiden Länder beitragen, den deutsch-französischen Parlamentspreis. „Ich würde mich sehr freuen, wenn sich auch Münsteranerinnen und Münsteraner hieran beteiligen.“, so Ruprecht Polenz MdB (CDU), der sich im Rahmen seiner Arbeit als Außenpolitiker seit vielen Jahren für die guten deutsch-französischen Beziehungen einsetzt.

 

Um die mit 10.000 Euro dotierte Auszeichnung können sich deutsche und französische Staatsbürger bewerben, die ein juristisches, wirtschafts-, sozial-, politik- oder anderes geisteswissenschaftliches Werk verfasst haben, das seit August 2008 als selbständige Veröffentlichung erschienen ist. Gemeinschaftswerke von bis zu drei Verfassern können berücksichtigt werden, wenn sich alle Autoren gemeinsam bewerben und einen wesentlichen und nachvollziehbaren Beitrag zum Gesamtwerk geleistet haben.

Die Arbeit muss in deutscher oder französischer Sprache abgefasst sein. Pro Bewerber wird nur jeweils eine Arbeit in das Verfahren aufgenommen. Es werden sowohl Eigenbewerbungen als auch Nominierungen durch Dritte akzeptiert. Der Bewerbung sind beizufügen: Drei Exemplare des Werkes, ein Bewerbungsschreiben von höchstens einer Seite, ein Lebenslauf von höchstens zwei Seiten sowie eine Zusammenfassung des eingereichten Werkes von höchstens drei Seiten.

Bewerbungsschluss ist der 15. November 2010.


Deutsche Bewerber richten Ihre Bewerbung bis zum 15. November 2010 an:

DEUTSCHER BUNDESTAG
Wissenschaftliche Dienste
Fachbereich WD 1
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Tel. 030-227-38630
Fax: 030-227-36464

Mail: deutsch-franzoesischer-preis@bundestag.de